Teilnahme-/Rücktrittsbedingungen
Ab 2011 gelten bei allen Fortbildungen des Basisnetzwerks die allgemeinen Teilnahmebedingungen des vhs-Verbandes Baden-Württemberg, d. h. “für Teilnehmende, die nicht an einer Volkshochschule tätig sind, erhöhen sich die Kostenbeiträge” [u. z. als Sonderkondition für das Basisnetzwerk um 15 Euro (regulär 25 Euro)]” je Veranstaltung. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Im Falle der Absage der Teilnahme zwei Wochen oder weniger vor Kursbeginn werden 50% des angegebenen Teilnahmeentgelts (mind. 18 Euro) fällig. Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin steht der Nachweis frei, dass dieser Mindestanspruch von 18 Euro nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Im Falle der Absage drei Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nicht-Erscheinen wird das gesamte Teilnahmeentgelt fällig. Ist eine Teilnahme an der Veranstaltung aufgrund einer Erkrankung nicht möglich, so gilt bei Vorlage eines ärztlichen Attestes auch bei einer Absage drei Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn die Regelung gemäß des ersten Absatzes.
Fahrtkosten können bei den Workshops des Basisnetzwerks auch für Kursleitende nicht erstattet werden, da sonst die Teilnahmegebühr insgesamt steigen würde.
Die angegebenen Kostenbeiträge (bei den Workshops des Basisnetzwerks) werden entweder im Anschluss an die Veranstaltung vom Konto eingezogen oder die Teilnehmenden erhalten eine Rechnung.